Leistungen der Mietverwaltung
Diese Verwaltung erfolgt in der Regel bei reinen Mietobjekten, oder wenn die
Eigentümer ihre Eigentumswohnung nicht selbst bewohnen.
Wir erfüllen hier unter anderem folgende Leistungen:
- Anforderung und überwachung der Mietzahlungen oder Pachterlöse
- Abschluss von Miet- und Pachtverträgen
- Durchführung von Mieterhöhungen gem. den gesetzlichen Vorschriften
- Neuvermietung oder Verpachtung
- Berechnung der voraussichtlichen Kosten
- Erstellung von Abrechnungen, Betriebs- und Heizkosten
- Eigentümervertretung gegenüber Mietern, ämtern und Behörden
- überwachung der pfleglichen Nutzung der Wohnung
- Rechnungslegung und Erstellung eines Wirtschaftsplans für den Eigentümer
- Ankündigung, überwachung und Durchführung von Modernisierung und
der damit verbundenen Durchführung von Mietanpassung gem. gesetzlichen
Vorschriften
- Sonderleistungen nach Vereinbarung
Wir bieten hier auf Wunsch die übernahme fast aller Tätigkeiten innerhalb eines
Wirtschaftsjahres, die sonst der Eigentümer durchführen müsste.
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