Leistungen der Mietverwaltung
Diese Verwaltung erfolgt in der Regel bei reinen Mietobjekten, oder wenn die Eigentümer ihre Eigentumswohnung nicht selbst bewohnen. Wir erfüllen hier unter anderem folgende Leistungen:
  • Anforderung und überwachung der Mietzahlungen oder Pachterlöse
  • Abschluss von Miet- und Pachtverträgen
  • Durchführung von Mieterhöhungen gem. den gesetzlichen Vorschriften
  • Neuvermietung oder Verpachtung
  • Berechnung der voraussichtlichen Kosten
  • Erstellung von Abrechnungen, Betriebs- und Heizkosten
  • Eigentümervertretung gegenüber Mietern, ämtern und Behörden
  • überwachung der pfleglichen Nutzung der Wohnung
  • Rechnungslegung und Erstellung eines Wirtschaftsplans für den Eigentümer
  • Ankündigung, überwachung und Durchführung von Modernisierung und der damit verbundenen Durchführung von Mietanpassung gem. gesetzlichen Vorschriften
  • Sonderleistungen nach Vereinbarung
Wir bieten hier auf Wunsch die übernahme fast aller Tätigkeiten innerhalb eines Wirtschaftsjahres, die sonst der Eigentümer durchführen müsste.